Psychologie
Erweiterte Ultraschalluntersuchung zum Ausschluss von kindlichen Fehlbildungen

Ultraschall

Der Einsatz eines hochauflösenden Ultraschallgerätes in Kombination mit der 3D-4D Technik gehört in unserer Praxis zur Überwachung der Schwangerschaft seit Jahren zum Standart.

Darüber hinaus gibt es viele Gründe, die eine intensivere erweiterte Ultraschalldiagnostik während der Schwangerschaft erfordern:

•
Alle Auffälligkeiten in der Routine-Ultraschalluntersuchung (Screening)
•
Auffällige Nackentransparenz >2,5 mm
•
Beiderseitige Zysten im Gehirn (Plexus) > 3mm nach der 16. SSW
•
Kindlicher Rückstau der Nieren (Pylektasie) > 5mm
•
Zwillingsschwangerschaft, insbesondere zwei in einer Fruchthöhle
•
Vermehrt oder vermindertes Fruchtwasser
•
Spätgebärende, die keine Fruchtwasser-Bestimmung wünschen
•
Auffällige labchemische Befunde: AFP, ß-HCG, PAPP-A
•
Diabetes mellitus der Mutter oder der schwangeren Patientin
•
Erbsubstanzstörung oder Fehlbildungen in der Familie
•
Alkohol oder medikamentöse Belastung
•
Ionisierende Strahlen (Röntgenuntersuchung)
•
Verschiedene Infektionen wie Röteln, Varicellen, Toxoplasmose etc.

Die oben aufgeführten Gründe können im persönlichen Gespräch mit dem Arzt erweitert werden.

Unsere Praxis ist seit der Niederlassung  von der kassenärztlichen Vereinigung in Hessen berechtigt die erweiterte Ultraschalluntersuchung zum Ausschluss kindlicher Fehlbildung durchzuführen.

Bei entsprechender Indikation können wir daher diese besondere Untersuchung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Selbstverständlich bieten wir auch allen anderen Patienten diese Untersuchung als Igel-Leistung an, bei denen für diese erweiterte Untersuchung nach den Richtlinien der Krankenkassen keine Indikation besteht.